Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab dem 6. Juni 2020

Seit dem 29. Oktober gelten für den Trainingsbetrieb neue Regelungen. Das Schutzkonzept der Rinshinkan Karateschule Zürich gibt darüber im Detail Auskunft.

Die wichtigsten Grundsätze und neuen Regelungen sind (nicht abschliessend):

  1. Nur symptomfrei ins Training
  2. Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
  3. Teilnahme am Training nur mit Anmeldung
  4. Training mit Abstand und Maske
  5. Maximale Gruppengrösse 15 Personen
  6. Ausschliesslich Techniktraining (Kata, Kihon)